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   BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70   

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BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70 (https://dejure.org/1973,223)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1973 - 2 BvL 19/70 (https://dejure.org/1973,223)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1973 - 2 BvL 19/70 (https://dejure.org/1973,223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 348
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Die Frage, ob § 5 DurchfG VO Nr. 19 den Anforderungen von Art. 80 GG genüge, bedürfe trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 198 ff.) im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Mai 1971 erneut der Prüfung.

    Der deutsche Gesetzgeber durfte zur näheren Bestimmung des Abgabetatbestandes auf Normen und Begriffe des Rechts der Europäischen Gemeinschaften verweisen (vgl. BVerfGE 29, 198 [210]).

    Diese Verordnung beruhte auf § 5 DurchfG VO Nr. 19, einer Norm, die Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung hinreichend bestimmte, wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1970 festgestellt hat (BVerfGE 29, 198 [210 ff.]).

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Aus der unterschiedlichen Auslegung der beiden Gerichte läßt sich jedoch nicht auf mangelnde Bestimmtheit des § 5 DurchfG VO Nr. 19 schließen (vgl. BVerfGE 8, 274 [307]; 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 28, 66 [85]; 31, 255 [264]).

    Da die Verordnung Nr. 67 mangels einer ausdrücklichen innerstaatlichen Regelung des Mindestbetrages auslegungsbedürftig war, war es Sache der Verwaltungsbehörden und Gerichte, die auftauchenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Aus der unterschiedlichen Auslegung der beiden Gerichte läßt sich jedoch nicht auf mangelnde Bestimmtheit des § 5 DurchfG VO Nr. 19 schließen (vgl. BVerfGE 8, 274 [307]; 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 28, 66 [85]; 31, 255 [264]).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Aus der unterschiedlichen Auslegung der beiden Gerichte läßt sich jedoch nicht auf mangelnde Bestimmtheit des § 5 DurchfG VO Nr. 19 schließen (vgl. BVerfGE 8, 274 [307]; 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 28, 66 [85]; 31, 255 [264]).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvL 16/69

    Ergänzungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts über die Zulässigkeit der im Ausgangsverfahren gestellten Anträge wie über ,die materielle Rechtslage des Ausgangsverfahrens maßgebend, solange sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 32, 333 [336 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Der rechtsstaatlichen Forderung, daß die eine Abgabepflicht begründenden Tatbestände so bestimmt sein müssen, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (vgl. BVerfGE 19, 253 [267]), war bei Berücksichtigung des besonderen Charakters der Abschöpfungen genügt.
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Aus der unterschiedlichen Auslegung der beiden Gerichte läßt sich jedoch nicht auf mangelnde Bestimmtheit des § 5 DurchfG VO Nr. 19 schließen (vgl. BVerfGE 8, 274 [307]; 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 28, 66 [85]; 31, 255 [264]).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
    Aus der unterschiedlichen Auslegung der beiden Gerichte läßt sich jedoch nicht auf mangelnde Bestimmtheit des § 5 DurchfG VO Nr. 19 schließen (vgl. BVerfGE 8, 274 [307]; 21, 209 [215]; 21, 245 [261]; 28, 66 [85]; 31, 255 [264]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Diese naheliegende Beurteilung des vorlegenden Gerichts ist für das Bundesverfassungsgericht maßgebend (vgl. zum Maßstab BVerfGE 34, 348 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Danach muss die eine Steuerpflicht begründende Norm nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sein, so dass eine Steuerlast in gewissem Umfang für den Bürger voraussehbar sowie überschaubar wird (vgl. BVerfGE 13, 153 ; 19, 253 ; 34, 348 ; 73, 388 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Für alle Abgaben gilt als allgemeiner Grundsatz, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang (vgl. BVerfGE 13, 153 ) - vorausberechnen kann (vgl. für das Steuerrecht BVerfGE 19, 253 ; 49, 343 ; 73, 388 ; für Sonderabgaben BVerfGE 34, 348 ).
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 2/16 R

    Künstlersozialversicherung - gemeinnütziger eingetragener Verein - Veranstalter

    Denn bei der Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG zählt, ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (vgl zB BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und dass unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justiziabilität genügen (vgl BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 16 mwN) .
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabewesens fordert, daß steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, daß der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253 [267]; 34, 348 [365]; 49, 343 [362]), wird durch entsprechend detaillierte kirchliche Regelungen Genüge getan (BVerfGE 19, 253 [267]).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 45/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Festsetzung von

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit öffentlich-rechtlicher Abgaben sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 124, 348 ; vgl. auch BVerfGE 13, 153 ; 19, 253 ; 34, 348 ; 49, 343 ; 73, 388 ).

    Allerdings gilt für alle Abgabentatbestände als allgemeiner Grundsatz, dass sie so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang (vgl. BVerfGE 13, 153 ) - vorausberechnen kann (vgl. für das Steuerrecht BVerfGE 19, 253 ; 49, 343 ; 73, 388 ; für Sonderabgaben BVerfGE 34, 348 ).

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Berührt ist hier das schützenswerte Vertrauen der Staatsbürger in die Maßgeblichkeit des aktuell geltenden Rechts als des Inbegriffs von das Verhalten steuernden Befolgungsregeln sowie von Maßstäben für die Bewertung von Sachverhalten und für die Berechenbarkeit des Steueranspruchs (zu letzterem Gesichtspunkt vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 28. Februar 1973 2 BvL 19/70, BVerfGE 34, 348, 365, und vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343, 362; allgemein hierzu Papier, Der Bestimmheitsgrundsatz, in Friauf, Steuerrecht und Verfassungsrecht, DStJG Bd. 12, 1989, 61 ff.).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Verweist das Gesetz auf Normen und Begriffe des europäischen Gemeinschaftsrechts, so ist auch dieses einzubeziehen (BVerfGE 29, 198 ; 34, 348 ).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).

    Aus einer unterschiedlichen Auslegung von Bestimmungen durch die Gerichte allein läßt sich jedoch nicht auf deren mangelnde Bestimmtheit schließen (BVerfGE 34, 348, 367 zur unterschiedlichen Auslegung einerseits durch den Bundesfinanzhof (BFH) und andererseits durch den Europäischen Gerichtshof).

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 54/93

    Künstlersozialabgabe; Bemessung; Materialkosten

    Die insoweit verbleibenden Zweifel haben jedenfalls nicht ein solches Gewicht, daß die Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel gegen eine Abgabepflicht" in Betracht kommt (vgl. zum Abgabecharakter der Künstlersozialabgabe BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 und zum abgaberechtlichen Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit BVerfGE 49, 343, 362; 34, 348, 365 und 19, 253, 267).
  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 21/17 R

    Keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung für hauptamtlich in

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 63/92

    Künstlersozialversicherungsabgabe - Ausfallhonorare - Ausland

  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 22/17 R

    Keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung für hauptamtlich in

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und

  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 23/17 R

    Keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung für hauptamtlich in

  • OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung

  • OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93

    Anforderungen an die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -

  • BVerwG, 21.01.1991 - 8 NB 1.90

    Grundsteuer - Hebesatz - Gemeindliche Festsetzung

  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 250.97

    Selbständig - Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage

  • OLG Köln, 12.01.2016 - 18 U 127/14

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im

  • VG Koblenz, 07.12.1999 - 5 K 82/99

    Erhebung einer Umlage zur Finanzierung der Vergütungen in der

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2012 - 19 K 2007/11

    Die Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Dortmund ist nichtig

  • VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620

    Abwasserabgabe, Überwachungswerte, Überschreitung der Überwachungswerte, Erhöhung

  • BFH, 05.12.1979 - I R 184/76

    Geschäftsanteil - Sonderbetriebsvermögen - Sonderbetriebseinnahmen -

  • VG Hannover, 08.03.2013 - 3 A 2347/11

    Bestimmtheitsgebot; Einkommensberechnung; Gesetzesvorbehalt; Jugendhilfe;

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2012 - 19 K 2159/11

    Bettensteuer; Beherbergungsabgabe

  • BVerwG, 06.12.1977 - 7 B 74.77

    Programmfüllende Filme - Filmlänge

  • VG München, 10.03.2008 - M 8 K 07.2923

    Anordnung, zweckentfremdete Räume wieder Wohnzwecken zuzuführen;

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